DaXaS GmbH
Hauptrasse 3
CH-3263 Büetigen
Telefon  +41 32 3652010
Telefax  +41 32 3652011
daxas@daxas.ch

AGB






Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund unten stehender Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen und Fakturen als anerkannt gelten.


Preise
Unsere Preise verstehen sich exkl. MWSt., exkl. LSVA-Abgabe. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bestellungen werden ohne Rückfrage zu den gültigen Tagespreisen ausgeliefert. Unsere Preise gelten in Schweizer Franken.


Mindestbestellmenge
Die Mindestbestellmenge bezieht sich auf einen Warenwert von Fr. 200.-- (exkl. MWSt.).
Der Kleinmengenzuschlag beträgt Fr. 30.-- pro Bestellung bis Fr. 300.-- (exkl. MWSt.)


Zahlungen
Die Fakturen sind spätestens innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, für verspätete Zahlungen einen Verzugszins zuzüglich Spesen in Anrechnung zu bringen und nötigenfalls den Rechtsweg einzuleiten.


Versand, Fracht, Porto, Verpackung
Franko Lieferungen erfolgen ab Fr. 1000.-- Nettowarenwerte pro Abladestelle.

Für übrige Lieferungen gelten folgende Versandkosten:
Paketsendungen    Fr. 20.--
Expresslieferung    die effektiven Kosten
Camion    Fr. 58.--
Transportkostenanteil    je nach Lieferkreis und Menge Fr. 20.-- bis Fr. 58.-- pro Lieferung


Reklamationen
Sollten Beanstandungen auftreten, müssen uns diese innert 4 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Weiter gehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.


Retouren
Retouren werden nur nach vorheriger Vereinbarung und in Originalverpackung entgegengenommen.
Nicht Lagerprodukte werden nicht zurückgenommen.
Bei Retouren von falschem oder zu viel bestelltem Material berechnen wir 10% des Warenwertes,
mindestens jedoch Fr. 30.--, für unsere Umtriebe. Die Transportkosten der Rücknahme werden ebenfalls
belastet.


Tausch der Paletten
Paletten werden nur in gutem Zustand gemäss SBB-Norm zurückgenommen. Schadhafte Paletten, sowie nicht getauschte resp. retournierte Paletten werden zum Selbstkostenpreis fakturiert.


Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.